Wer schon öfters auf der Suche nach guter Musik für Diaschauen und Videos im Internetnet herumgegeistert ist, den wird diese Meldung von heise online aus den Latschen hauen: heise online – YouTube-Nutzer dürfen GEMA-Musik einsetzen.
Wie verlockend erschien es immer, auf einen der bekannten Musiktitel zurückzugreifen, um Bilder in der rechten Stimmung zu präsentieren? Meistens hat man ja sofort irgendeinen Sound im Hinterkopf (also im übertragenen Sinn), wenn man so etwas gestaltet. Der Respekt vor den Urheberrechten (oder die Angst vor Abmahnungen) verhinderte bisher, das man auch wirklich darauf zurückgriff.
Statt dessen die Suche in Musikarchiven oder die Anfrage bei unbekannteren Bands, bei denen man auf die kostenfreie Erlaubnis für die Verwendung der Musik hoffen durfte.
Dass Youtube jetzt die Urheberrechte so – äääh – benutzerfreundlich mit der Gema regeln kann, erstaunt. Wissen denn diejenigen davon, dessen Interessen die Gema vertritt? Und was geschieht, nur mal so dahingefragt – wenn man seine Videos mit gemapflichtiger Musik bei mehreren Anbietern hostet? Dann bleibt die Verwendung bei Google folgenlos und für die anderen Dienste bekommt man dann eine Rechnung der Gema?
Ich bin ja sonst immer sehr für die strikte Einhaltung aller Copyrights, muss ich ja auch als Autor und Fotograf. Andererseits sehe ich auch, dass eine Verbreitung von Musik in den Youtube-Videos keinem wirklich schadet, sondern eher nützt. Nur erscheint mir die Lösung etwas beliebig. Und ich finde es ausgesprochen schade, dass gerade der Dienst, dessen Videoqualität mitr am wenigsten gefällt, in den Genuss dieser Sonderregelung kommt.
Bin gespannt, was da noch nachkommt….
Gefunden bei Fabian Mohr
Update: Und schon kommt was nach….
Fabian Mohr verweist auf einen Artikel bei irights, der heftig nach Einschränkungen klingt. Tenor: Ich kann ja zB Gema-Musik verwenden – wenn keine anderen Rechteverwerter beteiligt sind und wenn ich das entsprechende Lied selbst singe. Skepsis bleibt angesagt.